Gut vorbereitet in die Zukunft.

Ihr Experte für effektiven Brandschutz Bochum.

Brandschutz ist mehr als nur Bau­vor­schriften ab­zu­arbeiten. Wir prüfen zu jeder einzelnen Brand­schutz­maß­nahme, ob Ab­weich­ungen oder Er­leichter­ungen möglich sind, um die Um­setzung in Ihrem Projekt auf wirt­schaft­liche Weise zu er­mög­lichen.

Eine durchdachte Brand­schutz­planung dient nicht nur dem Schutz von Menschen und Sach­werten. Sie ist ein ent­scheiden­der Faktor für die wirt­schaft­liche Reali­sierung Ihres Projektes.

Ob für Neubau oder den Be­stand, für Wohn­gebäude oder Gewerbe­objekte, wir erstellen maß­ge­schneiderte Brand­schutz­konzepte für Bochum, prüfen bestehende Maß­nahmen und unter­stützen sie bei der Um­setzung der bau­recht­lichen Vor­gaben.

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Mit BERG:FEUER sind Sie...

…auf der
wirt­schaft­lichen Seite.

Gesetzliche Vorgaben einhalten, Sicherheit zu schaffen und dabei nicht über das eigentliche Budget hin­aus­schie­ßen – heut­zu­tage zu bauen sorgt für viele Her­aus­forder­ungen. Wir ar­beiten stets so, dass Ihrem wirt­schaft­lichen Erfolg nichts im Wege steht.

…auf der
erfahrenen Seite.

Spielräume nutzen statt Vor­schriften abarbeiten: Seit über 20 Jahren ist Brand­schutz unser Thema. Diese Er­fahrung zahlt sich auch in Ihrem Pro­jekt aus. Wir finden schnell smarte Lö­sungen für schein­bar starre Forder­ungen aus Brand­schutz­vor­schriften und Sie be­halten Ihre Planungs­frei­heiten.

…auf der
persönlichen Seite.

Es geht doch nichts über per­sön­lichen Aus­tausch und direkte Ab­stimmungen. Statt im „stillen Kämmerlein“ zu ar­beiten, stehen wir mit Ihnen in der Pro­jekt­be­ar­beitung in stän­digem Kon­takt. Nur so können wir Kon­zepte schaffen, die genau zu Ihnen und Ihren Ge­bäuden passen.

Unsere Leistungen im Überblick

Effektiver Brandschutz in Bochum beginnt mit einer sorg­fäl­tigen Analyse der Grundlagen. Wir über­nehmen das und unter­stützen Sie gerne mit umfassenden Brand­schutz­kon­zepten und det­aillierten Brand­schutz­nach­weisen, die auf Ihre Be­dürf­nisse zu­ge­schnitten sind.

  • Detaillierte Nachweise für Bau­an­träge und Ge­nehmi­gungs­ver­fahren
  • Individuelle Lösungen für Sonder­bauten und kom­plexe Projekte in Bochum
  • Erstellung von Brand­schutz­plänen und -zeichn­ungen
  • Koordination mit Behörden und anderen be­teiligten Stellen
  • Regelmäßige Überprüfung und An­passung des Kon­zepts an bau­liche und be­trieb­liche Änder­ungen

Alles im Blick: Die brand­schutz­tech­nische Bau­be­glei­tung in Bochum ist ein ent­scheiden­der Faktor für die reibungslose Abnahme Ihres Bau­projekts. Wir unter­stützen Sie während der gesamten Bau­phase, um sicher­zu­stellen, dass alle Brand­schutz­maß­nahmen wirksam um­ge­setzt werden und den ge­setzlichen Vor­gaben ent­sprechen.

Brandschutz ist in Bochum bzw. NRW ein komplexes und lebenswichtiges Thema, das fun­diertes Wissen und Er­fahr­ung braucht. Mit uns sind Sie von der Kon­zept­phase bis zur Fertig­stellung und da­rüber hin­aus bei allen brand­schutz­tech­nischen Fragen be­stens be­raten.

Wir unterstützen Sie auch bei speziellen An­forder­ungen und ent­wickeln ge­mein­sam indi­vidu­elle Brand­schutz­strategien in Bochum, Risiko­ana­lysen und schauen bei bestehenden Maß­nahmen und Konz­epten nach Opti­mierungs­be­darfen. Dabei be­schreiben wir genau, welche Brand­schutz­maß­nahmen er­forder­lich sind – aber auch welche nicht – um die Kosten immer genau im Blick zu be­halten.

Sicherheit für Leib und Leben: Mit dem bau­ordnungs­recht­lichen Soll-ist-Ab­gleich sorgen wir für den Schutz von Men­schen, die sich im neuen oder sanierten Ge­bäude in Bochum und NRW be­finden. Damit erhält der Be­treiber Sicher­heit vor Haf­tungs­risiken. Auf Grund­lage der Ge­nehmi­gungs­lage über­prüfen wir die Über­ein­stimmung aller ge­planten und durch­ge­führten Brand­schutz­maß­nahmen. Zudem kümmern wir uns um die Doku­menta­tion und geben Hand­lungs­em­pfeh­lungen zum Um­gang mit Ab­weich­ungen.

Klar und verständlich zur sicheren Eva­ku­ier­ung: Wenn es um Zimmer­flucht­wegs­pläne oder Flucht- und Rettungs­pläne in Bochum geht, dürfen keine Kom­pro­misse ge­macht werden. Sie be­nötigen einen maß­ge­schnei­derten Plan? Wir über­nehmen das und er­stellen Ihnen diesen auf Basis der ge­setz­lichen Vor­gaben.

Wenn es brennt, zählt jede Se­kunde: Sich als Feuer­wehr dann nicht auf das wichtigste fokus­sieren zu können, kann drama­tische Folgen haben. Damit es gar nicht so weit kommt, übernehmen wir die Er­stellung maß­ge­schnei­der­ter Feuer­wehr­pläne in Steinfurt nach Norm­vor­gaben und in Ab­sprache mit der Feuer­wehr und den Be­hörden in Bochum. Zu­dem bieten wir Ihnen die regel­mäßige Über­prü­fung und Ak­tuali­sierung Ihrer Feuer­wehr­pläne an, so­dass Sie immer auf der sicheren Seite bleiben.

Ihr Experte für ganzheitliche Brandschutzlösungen für Bochum und NRW

Komplexe Vorschriften. Viel Verantwortung. Hohe Kosten. Ständige An­pass­ungen. Ist es das, woran Sie beim Brand­schutz denken? Brand­schutz steht manchmal im Ver­dacht, über­zogen zu sein. Die Vielzahl an Regeln und Normen, die schein­bar niedrige Wahr­schein­lich­keit für einen Brand – muss das alles wirklich sein? Wir sagen ja, denn Brand­schutz rettet Leben und ver­meidet große Ver­luste.

Brandschutz mit Augen­maß: Eine professionelle Brand­schutz­beratung ist essen­ziell, um Gebäude in Bochum und NRW sicher und ge­nehmi­gungs­fähig zu ge­stalten und den Schutz von Men­schen und Sach­werten zu ge­währ­leisten. Als Sach­ver­ständige für vor­beugen­den Brand­schutz in Bochum ent­wickeln wir maß­ge­schneiderte Lö­sungen, die auf die spezifischen An­forder­ungen Ihres Bau­projekts oder Ihrer Immobilie ab­gestimmt sind.

Wir übernehmen die Analyse und Be­wertung von Ge­bäuden, erstellen Brand­schutz­konzepte, prüfen und optimieren Ihren Be­stand, beraten Sie aus­führlich und schulen Ihre Mitarbeiter für den Ernst­fall.

Herr Berg hat mit seinem Fachwissen, gepaart mit viel Baustellenerfahrung, einen wertvollen Beitrag zur Erstellung von Informations- und Schulungsunterlagen zum passiven Brandschutz geleistet. Zudem wurde er als Referent in Planer-Seminaren auch seitens der Seminar-Teilnehmer besonders lobend erwähnt.

Aloys Prünte, Knauf Insulation

Für das Westring-Center in Castrop-Rauxel mit Augsburg-Gartencenter, ALDI, Kärcher-Niederlassung und weiteren Fachmärkten sind uns die Sachverständigen-Leistungen von Herrn Berg eine sehr hilfreiche Unterstützung. Teilweise hatten sich Brandschutzauflagen als gar nicht gerechtfertigt herausgestellt.

Udo Scheffler, ais Scheffler Architekten und Ingenieure

20

+
Jahre Erfahrung

200

+
Projekte

100

%
Qualität

FAQ

Wann ein Brandschutzkonzept erforderlich ist, ist in den jeweiligen Landes­bau­ordnungen geregelt. In NRW sind Brand­schutz­konzepte für 'große Sonderbauten' gesetzlich vorgeschrieben. Für sog. 'kleine Sonderbauten' in NRW kann die Bauaufsicht ein Brand­schutz­konzept fordern, was in der Praxis häufig ge­schieht.

In der Landesbauordnung NRW ist in § 54 (3) geregelt, wer Brandschutzkonzepte erstellt: Brand­schutz­konzepte für bauliche Anlagen werden von staatlich anerkannten Sach­ver­ständigen [...] für die Prüfung des Brand­schutzes, von öffentlich bestellten und vereidigten Sach­ver­ständigen für vorbeugenden Brand­schutz [...] oder von Personen auf­ge­stellt, die im Einzel­fall für die Auf­gabe nach Sach­kunde und Er­fahrung ver­gleichbar geeignet sind.

Bei der Brandschutzplanung könnten wir es uns einfach machen und die einzelnen Punkte der Bau­ordnung einfach ab­arbeiten.

Um das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen zu können, sehen wir jedoch genauer hin:

Beispiel:

  • Ist es wirklich er­forder­lich, die Flure im Gebäude als so­ge­nannte 'notwendige Flure' zu planen, was in der baulichen Um­setzung besondere Maß­nahmen er­fordert? (z. B. Brand­schutz­anforder­ung an Wände, Türen, Leitungs­installa­tionen; feuer­hemmende Unter­decken oder brand­schutz­technische Kapsel­ungen usw.) Wir überprüfen, welche Alter­nativen möglich sind, die einfacher und damit schneller und wirt­schaft­licher um­zu­setzen sind. Oder: Bei der Be­wertung von Um­bau­arbeiten in Bestands­gebäuden sehen wir uns die bis­herige Ge­nehmigungs­lage genau an. Oft ergeben sich darauf gestützt Ver­ein­fachungen für die Um­bau­arbeiten.

Es lohnt sich also genauer hinzusehen. Sprechen Sie uns an....

Ein Brandschutz­nachweis fängt bereits dort an, wo in den Bauvorlagen brand­schutz­technische An­forder­ungen bei­spiels­weise an Decken, Wände oder Türen ver­merkt werden.

In NRW nimmt der Entwurfsverfasser (Architektin / Architekt) bei Neubau oder Änderung von Gebäuden der Gebäude­klasse 1, 2 und 3 diese Ein­tragungen in den Bau­vorlagen selbst vor; es erfolgt i.d.R. keine weitere Prüfung – sofern das Gebäude kein Sonder­bau ist.

Auch bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5 nimmt der Entwurfs­ver­fasser die brand­schutz­technischen Ein­tragungen in den Bau­vorlagen vor, wenn es sich nicht um Sonder­bauten handelt. Bei Gebäuden der Gebäude­klasse 4 und 5 findet dann i.d.R. eine Prüfung durch einen 'staatlich an­er­kannten Sach­ver­ständigen für die Prüfung des Brand­schutzes' statt, der bei Voll­ständig­keit und Richtig­keit aller An­gaben eine sogenannte 'Be­scheinigung Brand­schutz' er­stellt.

In allen Fällen können wir die Brand­schutz­planung unter­stützen oder ganz übernehmen. Dies ist besonders empfehlens­wert, wenn die Planung Ab­weichungen von brand­schutz­technischen Vor­gaben enthält. Damit steht einer raschen Ge­nehmigung der eingereichten Bau­vorlagen nichts im Wege.

Für alle weiteren Gebäude, sogenannte Sonder­bauten, wird als Brand­schutz­nachweis ein Brand­schutz­konzept vor­gelegt. Inhalt und Struktur des Brand­schutz­konzeptes sind in NRW in § 9 Bau­prüf­ver­ordnung genau geregelt.

Wir sorgen als Brand­schutz­experten in Bochum dafür, dass Ihr Konzept nicht nur genehmi­gungs­fähig ist, sondern auch wirt­schaftlich und prakti­kabel. So vermeiden Sie unnötige Ver­zögerungen und können Ihr Projekt sicher und er­folgreich um­setzen.

In NRW wird zwischen 'großen Sonderbauten' und sog. 'kleinen Sonder­bauten' unter­schieden. 'Große Sonder­bauten' sind alle unter § 50 (2) BauO NRW aufgeführten Ge­bäude und bau­liche Anlagen, z.B. Hochhäuser, Gebäude mit mehr als 1.600 m2 Grund­fläche, Verkaufs­stätten mit einer Grund­fläche von mehr als 2000 m2, Büro- und Ver­waltungs­gebäude mit einer Geschoss­fläche von mehr als 3000 m2, Schulen, Tageseinrichtungen für mehr als 10 Kinder, Kranken­häuser, Wohn­heime, Garagen mit mehr als 1.000 m2 Grund­fläche usw.

Sog. 'kleine Sonderbauten' sind Gebäude besonderer Art oder Nutzung, die nicht in der Liste der 'großen Sonder­bauten' enthalten sind. Typisch hierfür sind Wohn- und Geschäfts­häuser mit gewerb­lichen Nutzungs­einheiten, wie z.B. ein Wohn­gebäude mit Büros, Einzel­handel oder Gastro­nomie.

Keine Überraschung im Brandfall, aber auch keine Über­raschung bei wieder­kehrenden Prüfungen durch die Feuer­wehr oder die Bau­aufsicht. Wir überprüfen die Ge­nehmi­gungs­lage, um genau bestimmen zu können, welche Brand­schutz­maßnahmen er­forder­lich sind und welche nicht. Darauf­hin sehen wir uns Ihr Gebäude in Bochum genau an und erstellen eine Über­sicht, welche Brand­schutz­maß­nahmen zu ver­bessern sind – oder vielleicht gar nicht er­forderlich sind. So schaffen wir Sicherheit für Sie als Betreiber sowie alle Menschen, die Ihre Gebäude nutzen.

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Lassen Sie uns doch einfach sprechen. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie und bringen Ihren Brandschutz auf die sichere Seite.
BERG:FEUER Brandschutzberatung

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